Bürgerinitiative „Steinhof als Gemeingut erhalten und gestalten“

„Für die Ärmsten das Schönste“, dieses Motto des Erbauers,
sollte auch weiterhin Maßstab für die Zukunft des
Otto Wagner Spitals am Steinhof sein.

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Bürgerbeteiligung Bürgerversammlung Steinhof

veröffentlicht am 6. April 2014 | von Dr. Johanna Kraft

Fragen und Antworten

Fragen an:

MA 21, KAV, GESIBA mit dem Ersuchen um schriftliche Beantwortung:

1. Warum sind nun doch zwischen Totenkapelle (Pathologie) und dem überdimensionalen VAMED Bau zwei der geplanten viergeschoßigen Wohntürme vorgesehen? In den Sitzungen haben sich drei der sechs Architektenteams sowie die beigezogene Kunsthistorikerin Prof. Plakolm von der TU für ein Freihalten dieses sensiblen Bereichs von einer weiteren Verbauung ausgesprochen.

2. Das von den Architekten vorgeschlagene Bebauungsschema sieht als nördlichstes Objekt einen Bau mit kammförmigem Grundriss vor. Nach dem bereits 2012 verbücherten Teilungsplan, in dem der Osten („Wirtschaftsareal“) vom Reste der OWS Anlage abgetrennt wurde, liegt dieses Gebäude auf einem als Trennstück A8 bezeichneten Areal. Nach den Informationen aus der Mediation ist dieses Areal A8 nicht vom Vorkaufsrecht der GESIBA umfasst. Was soll dieses Gebäude sein? Wie hoch ist es?Auf Grund der Hanglage würde hier ein viergeschossiger Bau alle Pavillons überragen. Der Bauplatz A8 trägt laut 2012 verbüchertem Teilungsplan die Widmung Grünland/Parkschutzgebiet.Die 2006 festgelegte besondere Bebauungsbestimmung BB9 führt diese Widmung allerdings ad absurdum, da sie für diesen Bauplatz eine Verbauung von 40% bei einer Traufenhöhe von 14m zulässt.

3. Frage: Stimmt es, dass dieses Areal A8 (siehe Punkt2) nicht vom Vorkaufsrecht der GESIBA umfasst ist? Was soll in dieser Hanglage hier entstehen? Derzeit befindet sich hier ein später hinzugekommener eingeschossiger Geräteschuppen, der dem Forstamt, der die Anlage betreut, zuzurechnen ist.

4. Ist seitens der GESIBA eine neue Bauplatzeinteilungvorgesehen, bzw gibt es diese bereits?

Dr. Johanna Kraft

 Antworten:

+ Antwort von der Stadt Wien: Dipl.-Ing. Krauss, Flächenwidmung

Sehr geehrte Frau Doktor,

 zu dem an DI Herrmann übermittelten Fragen wird seitens der Magistratsabteilung 21 wie folgt Stellung genommen. Wie ihnen bereits in einem früheren Mail mitgeteilt wurde, können seitens der Magistratsabteilung 21 zu Fragen der Widmung und zu den durchgeführten Verfahren, nicht jedoch zu privatrechtlichen Vorgängen (Grundstückstransaktionen etc.) Auskünfte gegeben werden:

 1. Warum sind nun doch zwischen Totenkapelle (Pathologie) und dem überdimensionalen VAMED Bau zwei der geplanten viergeschoßigen Wohntürme vorgesehen? In den Sitzungen haben sich drei der sechs Architektenteams sowie die beigezogene Kunsthistorikerin Prof. Plakolm von der TU für ein Freihalten dieses sensiblen Bereichs von einer weiteren Verbauung ausgesprochen.

 Das Ergebnis des Entwicklungsplanungsverfahrens, das in der Bürgerversammlung, aber auch bereits zuvor seitens des ExpertInnengremiums vorgestellt wurde, entspricht der anzustrebenden Zielvorstellung eben dieses ExpertInnengremiums.

Im Wesen dieses Prozesses, in welches von Beginn an auch Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative eingebunden waren, liegt es, dass unterschiedliche und zum Teil stark divergierende Ansätze der teilnehmenden Architekturbüros schrittweise auf eine gemeinsame Lösung hingeführt werden.

Angemerkt wird, dass keine Fixierung auf die Nutzung Wohnen seitens des ExpertInnengremiums erfolgt ist.

 2. Das von den Architekten vorgeschlagene Bebauungsschema sieht als nördlichstes Objekt einen Bau mit kammförmigem Grundriss vor. Nach dem bereits 2012 verbücherten Teilungsplan, in dem der Osten („Wirtschaftsareal“) vom Reste der OWS Anlage abgetrennt wurde, liegt dieses Gebäude auf einem als Trennstück A8 bezeichneten Areal. Nach den Informationen aus der Mediation ist dieses Areal A8 nicht vom Vorkaufsrecht der GESIBA umfasst. Was soll dieses Gebäude sein? Wie hoch ist es? Auf Grund der Hanglage würde hier ein viergeschossiger Bau alle Pavillons überragen. Der Bauplatz A8 trägt laut 2012 verbüchertem Teilungsplan die Widmung Grünland/Parkschutzgebiet. Die 2006 festgelegte besondere Bebauungsbestimmung BB9 führt diese Widmung allerdings ad absurdum, da sie für diesen Bauplatz eine Verbauung von 40% bei einer Traufenhöhe von 14m zulässt.

 Mit den vorgeschlagenen Baufeldern wurde seitens des ExpertInnengremiums beabsichtigt, eine unabhängig von detaillierten grundstückstechnischen Rahmenbedingungen städtebaulich-architektonisch verträgliche bauliche Entwicklungsmöglichkeit aufzuzeigen. Wie bereits angeführt, wurden Wohnnutzungen (mit Augenmerk auf Sonderwohnformen wie betreubares Wohnen oder Wohngruppen) untersucht, aber keine diesbezüglichen Festlegungen bzw. Festlegungen hinsichtlich der Höhenentwicklung getroffen. Bei maximal 16 m Gebäudehöhe wären grundsätzlich Erdgeschoss und drei Obergeschosse denkbar, in dem als Parkschutzgebiet mit besonderer Bestimmung BB 9 ausgewiesenen Bereich darf laut gültigem Plandokument eine Gebäudehöhe von 14 m inklusive Dachkonstruktion nicht überschritten werden. Die Ausweisung bebaubarer Bereiche innerhalb von Parkschutzgebieten ist in der Bauordnung für Wien geregelt.

Seitens der Politik, insbesondere Frau Gemeinderätin Kickert, wurden gegenüber der Magistratsabteilung 21, aber auch im Zuge der Bürgerversammlung zwei Voraussetzungen für eine Änderung des gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes angeführt: zum einen die Rückabwicklung des Vorkaufsrechts für die GESIBA, sowie eine politische Einigung.

 Betreffend die Fragen 3. und 4., die das Baurecht der GESIBA bzw. eine mögliche neue Bauplatzeinteilung betreffen, kann wie eingangs erwähnt, seitens der Magistratsabteilung 21 keine Aussage getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sachbearbeiter:
Dipl.-Ing. Riedel

Abteilungsleiter:
Dipl.-Ing. Krauss, SR e.h.
Tel.: +43 1 4000 88552

+ Antwort von KAV Generaldirektion: Margit Ernst

Hier als pdf zu lesen

Sehr geehrte Frau Kraft!

Die von Ihnen übermittelten und im Anhang beigefügten Fragen fallen grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit des KAV. Dennoch möchtenwir die derzeitige Ausgangslage kommentieren:

Das Expertengremium empfiehlt, dass das Areal des Otto Wagner Spitals und somit auch das Ostareal im Besitz der öffentlichen Hand bleiben. Durch einen Gemeinderatsbeschluss kann eine Rückabwicklung des Vertrags mit der Gesiba und eine Baurechtsvergabe realisiert werden.

Am Platz des im Vorschlag der Expertenkommission dargestellten kammförmigen Gebäudes befindet sich derzeit ein Materiallager des Otto Wagner Spitals, in welchem rd. 3.500 Medizinartikel gelagert werden. Nach der Entscheidung über die tatsächliche Bebauung wird der KAV die Zeitschiene der Freiwerdung der vom KAV genützten Gebäude mit dem Bauträger abstimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Margit Ernst
Leiterin Stabsstelle Organisations- und Projektmanagement
KAV Generaldirektion
Thomas Klestil Platz 7/1
1030 Wien
Tel: 01 40401 70581
margit.ernst@wienkav.at

+ Antwort von GESIBA: Herr Windisch

am 13.3.14

Sehr geehrte Fr. Kraft!

In Beantwortung Ihrer Nachricht vom 24.2.2014 (Urlaubsbedingt erst jetzt):


Pkt. 1.-3.: Ergebnis der Expertenkommission (an deren Sitzungen Sie meines Wissens auch teilgenommen haben)
Pkt 4: neue Bauplatzteilung vorgesehen, noch nicht durchgeführt


Mit freundlichen Grüßen
W. Windisch

GESIBA
Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft
1013 Wien, Eßlinggasse 8-10
Firmenbuchnr. FN 52149s
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien

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Sehr geehrter Herr Windisch!

Vielen Dank für Ihre Antwort, in der Sie bestätigen, dass eine neue Bauplatzeinteilung vorgesehen ist. Wird diese auch das Trennstück A8 (Grünland/Parkschutzgebietwidmung) umfassen, das derzeit nicht vom Vorkaufsrecht der GESIBA umfasst ist?
Wie weit ist denn bis jetzt die immer wieder angesprochene Rückabwicklung der Verträge des KAV mit der GESIBA gediehen? Darüber hört man gar nichts mehr!

Für weitere Information im Voraus dankend
Mit freundlichen Grüßen

Johanna Kraft

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Sehr geehrte Fr. Kraft!
Um den Empfehlungen der Expertenkommission nachkommen zu können, wird auch das Trennstück A8 teilungsmäßig zu berücksichtigen sein.
Rückabwicklung ist in erster Linie Angelegenheit des KAV und wird von diesem meines Wissens nach auch betrieben.
Mit freundlichen Grüßen

W. Windisch


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