Bürgerinitiative „Steinhof als Gemeingut erhalten und gestalten“

„Für die Ärmsten das Schönste“, dieses Motto des Erbauers,
sollte auch weiterhin Maßstab für die Zukunft des
Otto Wagner Spitals am Steinhof sein.

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veröffentlicht am 21. Juni 2013 | von Wolfgang Veit

Stellungnahme der Bürgerplattform Steinhof zu dem ExpertInnengutachten

(Langfassung und erläuternde Bemerkungen im Anschluss)

Die ersten 8 Punkten der ExpertInnenkommssion entsprechen den Forderungen und Überlegungen der BI, die dadurch nochmals untermauert werden.

Die Erhaltung als eine Gesamtanlage unter gemeinsamer Verwaltung (die BI schlägt die Gründung einer Landesstiftung vor) entspricht den Forderungen der BI und auch der ökonomischen Vernunft.

Die ExpertInnenkommission fordert ein die ganze Anlage umfassendes Konzept für die zukünftige Entwicklung dieses Stadtteils. Dem kann die BI nur zustimmen. Die Festlegung auf eine Wohnnutzung der bestehenden Werkstättengebäude entspricht zwar dem Wunsch des zukünftigen Eigentümers (die GESIBA hat eine Kaufoption) bedeutet aber einen Vorgriff auf dieses Gesamtkonzept.

Der Umbau vorhandener Gebäude zu Wohnungen darf nicht derzeit dort befindliche notwendige Therapieeinrichtungen und andere soziale Funktionen verdrängen. Auf die Expertise von ÄrztInnen , PflegerInnen, SozialarbeiterInnen und des technischen Fachpersonals darf nicht leichtfertig verzichtet werden.

Neubau von Wohnungen

Neubau in einem Areal, das demnächst fast 60 leerstehende Gebäude aufweisen wird, ist nicht vordringlich. Er widerspricht der Expertise anerkannter ExpertInnen, verhindert möglicher Weise die Anerkennung als Weltkulturerbe dieses neben Schönbrunn zweiten großen Bau- und Naturdenkmals in Wien.

Die den ExpertInnen gestellte Frage, ob es aus stadtplanerischer, kunsthistorischer und ökologischer Sicht vertretbar ist in dem Ostareal zu bauen, wurde einer weiteren zu installierenden Planungsgruppe übertragen und gleichzeitig für Wohnungsneubau und Umbau vorhandener Gebäude zu Wohnungen argumentiert. Das bedeutet einen Vorgriff auf die Arbeit dieser Gruppe und eine Parteinahme für die Planung der GESIBA.

Den ökologischen Aspekt zu prüfen war zwar Auftrag an die ExpertInnengruppe.

Ein ökologisches Gutachten wurde nicht erstellt, eine dafür kompetente Person wurde zu den Beratungen nicht beigezogen.

Die vor 2 Jahren formulierten und mittlerweile von 63.000 Personen unterzeichneten Forderungen der BI bleiben unverändert

  • Das Jugendstiljuwel Steinhof samt Parkanlage muss unzerstört erhalten bleiben !
  • Die Anlage muss in öffentlichem Eigentum bleiben und weiter sozialen Aufgaben dienen !
  • Keine neuen Verkehrserreger im Nahbereich des Wienerwaldes !
  • Seriöse, transparente Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die weitere Nutzung des Areals !

Langfassung und ergänzende Bemerkungen

Die BI stimmt in folgenden Punkten mit der ExpertInnenmeinung überein:

  1. Der Ostteil muss im funktionalen und räumlichen Zusammenhang mit dem Gesamtareal betrachtet werden.
  2. Das Gesamtareal des OWS soll im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben und kann mit zeitlich begrenzten Nutzungsrechten (z.B. im Baurecht) auf Basis genauer Gestaltungsrichtlinien vergeben werden.
  3. Für das Gesamtareal sollen in Abhängigkeit der Absiedlungspläne Nachnutzungsszenarien entwickelt und kontinuierlich umgesetzt werden.
  4. Eine ehestmöglich zu gründende Trägerbetriebsgesellschaft soll das ganze Areal verwalten.
  5. Im Hauptteil und im westlichen Sanatoriumsbereich dürfen in den Freiflächen und zwischen den Pavillons keine Neubauten errichtet werden.
  6. Für das gesamte Areal ist ein Parkpflegewerk auszuarbeiten.
  7. Die Grünstreifen zwischen Sanatoriumsereich und Hauptareal bzw. Ostareal sind wesentliche räumliche Ordnungselemente der Gesamtanlage und dürfen daher nicht oberirdisch verbaut werden. Die Achse Pathologie–Kirche muss frei bleiben.
  8. Die Umnutzung aller Bestandsgebäude ist nur unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten möglich.

 Zur notwendigen Erhaltung als Gesamtanlage

Den Worten von der „guten Gesellschaft“ ist voll zuzustimmen.

„Wissenschaftliche Analysen zur stadt-, sozial- und kulturgeschichtlichen Schlüsselrolle der Anlage am Steinhof untermauern deren Einzigartigkeit.“ (Arch. Otto Kapfinger)

Steinhof war eine Manifestation fortschrittlichen Denkens (Dr. Mara Reissberger)

Steinhof ist neben Schönbrunn das zweite ganz große Bau-und Naturdenkmal Wiens.

Die Reihe ließe sich fortsetzen.

Zum Osten, dem sogenannten Wirtschaftsareal

Umbau von Werkstättengebäuden zu Wohnungen

Die ExpertInnenkommission kommt zu dem Ergebnis, dass einige Gebäude, vor allem die sog. Wirtschaftsgebäude, zu Wohnungen umgebaut werden könnten. Das entspricht dem alten GESIBA-Plan. Außer Acht gelassen wird dabei, dass diese Gebäude alle in Verwendung stehen und zwar für: Beschäftigungstherapie für Alkoholkranke (Pa. 26, der vor etwa 10 Jahren spezielle dafür umgestaltet wurde), als Nachtquartier für Männer (Pav. 25, Haus Otto, betrieben vom Roten Kreuz), Werkstätten diverser Art (Schlosserei, Glaserei) für laufende Instandhaltungsarbeiten im Areal , Tischlerei für den laufenden Instandhaltungsbedarf in der ehemaligen Wäscherei.

Wir denken: Jede Konkurrenz zu diesen Nutzungen ist zu vermeiden. Die zur Zeit in diesen Gebäuden ausgeübten Tätigkeiten sind gesellschaftlich wertvoll und müssen erhalten und eher noch ausgebaut werden:

Zitat aus dem Nutzungskonzept der FachärztInnen des OWS:

„Zahlreiche Studien (zuletzt von Sozialminister Hundstorfer 2013 präsentiert) belegen, dass eine psychiatrisch-therapeutische Rehabilitation vor allem für Menschen im Berufsprozess höchst effiziente Ergebnisse bringt und dringend forciert werden sollte, zumal chronische Erkrankungen fast aller Fächer und vor allem auch neuropsychiatrische Erkrankungen mittlerweile zu den häufigsten Ursachen von Früh- und Invaliditätspensionierungen zählen. Solche Einrichtungen für die Subakutversorgung und Frührehabilitation im Bereich zahlreicher Fachrichtungen (Psychiatrie, Neurologie, Orthopädie, Pulmologie, etc. ) fehlen in Wien. Diese würden sich an unserem Standort stationär wie ambulant auf Grund der spezifischen Lage und Ausstattung dieses Areals besonders bewähren und können nirgendwo anders in Wien in einer solchen Qualität bereit gestellt werden.

Ebenso ist die vorhandene Infrastruktur geeignet, dass sich in diesem Umfeld auch sozialökonomische Projekte und Ausbildungsstätten für Jugendliche z. B. ohne abgeschlossene Lehre, Langzeitarbeitslose etc. ansiedeln. Der Bedarf an derartigen Einrichtungen ist ebenfalls stark steigend.“

Ein Konzept für die Erhaltung dieser Einrichtungen existiert nicht, wurde von der ExpertInnengruppe auch nicht eingefordert. Wir denken, die leider schon erfolgte Veräußerung von Gebäuden, in denen sich wertvolle therapeutische Einrichtungen befinden, an eine Wohnbaugesellschaft darf nicht den Bestand dieser Einrichtungen gefährden !

Ob und zu welchen Kosten Werkstätten in freiwerdende Patientenpavillons übersiedelt werden können, wurde nicht untersucht. Die Kaufoption der Wohnbaugesellschaft GESIBA ist bis zu einer grundsätzlichen Entscheidung über die Zukunft des Areals zu sistieren.

Außerdem: Wohnungen mit zeitlich unbefristeten Nutzungsverträgen (Eigentumswohnungen oder zeitlich unbefristete Mietverträge) widersprechen dem von den Experten an anderer Stelle geforderten Grundsatz, nur zeitlich befristete Nutzungsverträge zu vergeben.

Wenn Gebäude unter Beachtung all dieser Umstände zu Wohnungen ausgebaut werden, dann nur für zeitlich begrenzte Sonderformen, wie Betreutes Wohnen ( im Alter, als therapeutisches Wohnen für Kinder, Jugendliche, etc. ), Studentenwohnungen ( Details in den Nutzungsvorschlägen ).

Selbstverständlich sollten bei allen Umnutzungen von Gebäuden jene Menschen gehört und in die Entscheidung einbezogen werden, die dort wichtige Aufgaben wahrnehmen, nämlich ÄrztInnen, PflegerInnen und SozialarbeiterInnen und TechnikerInnen, die mit der Anlage vertraut sind. Auf ihre Expertise sollte nicht leichtfertig verzichtet werden.

Zur Frage von Neubauten

Die Expertenkommission bestätigt den Grundsatz der BI: “ Es muss das Gesamtareal betrachtet werden, nicht nur der Ostteil.“ Erst muss ein Nutzungskonzept für das Gesamtareal erstellt werden. Das gibt es bislang nicht. Neubauten mit vorweg-genommener Nutzungsbestimmung entsprechen zwar dem GESIBA-Plan, greifen aber dem von der Kommission selbst geforderten Gesamtkonzept vor.

Unabhängige Denkmalschutz-Experten ( z.B.Dr. Lipp/ICOMOS) und namhafte Kunsthistorikerinnen (z.B. Dr. Reissberger) warnen von einer Zerstörung des Jugendstil-Ensembles durch weitere Neubauten („Vamed genügt“). „Wissenschaftliche Analysen zur stadt-, sozial- und kulturgeschichtlichen Schlüsselrolle der Anlage am Steinhof untermauern deren Einzigartigkeit.“ (Arch. Otto Kapfinger) Steinhof ist neben Schönbrunn das zweite ganz große Bau-und Naturdenkmal Wiens. Im Park von Schönbrunn Wohnungen zu bauen kommt niemandem in den Sinn. Zusätzliche Neubauten schmälern die Möglichkeit, das OWS-Areal als Weltkulturerbe anerkennen zu lassen (eine Forderung der Grünen- vor Regierungsbeteiligung, der ÖVP, der FPÖ und weiter Teile der Bevölkerung ).

Wir denken, in einem Areal, das demnächst etwa 60 leerstehende Gebäude aufweisen wird, werden Neubauten am allerwenigsten gebraucht !

Eine Empfehlung im Osten der Anlage zu bauen, bevor eine Zielvorstellung für das Areal vorliegt, kommt den Wünschen der Wohnbaugesellschaft entgegen. Aufgabe und Ziel einer Wohnbaugesellschaft ist es Wohnungen zu bauen. Übergeordnete Aspekte, gesellschaftliche Notwendigkeiten, der Schutz erhaltenswürdiger Bausubstanz, … all das sind Aufgaben die ein Gemeinwesen im Vorfeld – vor einem Verkauf an eine Wohnbaugesellschaft – berücksichtigen hätte müssen oder zumindest jetzt nachholen sollte. Die BI kann nur immer wieder auf die Notwendigkeit dieser Überlegungen hinweisen.

Zum „Testplanungsverfahren“

Der ExpertInnengruppe wurde die Frage gestellt: Ist es aus kunsthistorischer, ökologischer und stadtplanerischer Sicht vertretbar in dem Gelände neu zu bauen und, wenn ja, wo und wie. Diese Frage wird an eine neue Planungsgruppe weitergereicht. Für die Arbeit dieser Planungsteams machen die ExpertInnen aber bereits eindeutige Vorgaben, nämlich:

A: den Umbau von Werkstättengebäuden zu Wohnungen und

B: zusätzlichen Neubau von Wohnungen

und das, ohne überhaupt Zielvorstellungen geschweige denn ein Gesamtkonzept für die Entwicklung der Gesamtanlage zu formuliert zu haben. Das ist die alte GESIBA-Planung die ohne Konzept im Detail ansetzt. Durch das vorgeschlagene „diskursive Verfahren“ ist sichergestellt, dass die Steuerungsgruppe die Kontrolle über die Planungen und das Ergebnis behält.

Für die weitere Planung werden große Flächen ausgewiesen, die der „Gestaltung“ bedürfen. Dabei wird nicht zwischen Gestaltung und Bebaubarkeit unterschieden. Diese Flächen sind so groß, dass die gesamte alte GESIBA-Planung darauf Platz hat

Zum ökologischen Gutachten

Die im Auftrag an die ExpertInnen geforderte ökologische Beurteilung ist nicht erfolgt.

Das ExpertInnengutachten stellt zwar die eingangs positiv erwähnten Punkte klar, bedeutet in den Fragen Wohnbau in Werkstättengebäuden und Neubau einen Rückfall in die Situation von vor 2 Jahren, ein Übergehen der meisten im Konsens mit Vertreterinnen der Stadt Wien in der Mediation gefundenen Ideen und Vorschläge.

Die Forderungen der BI bleiben unverändert

  • Das Jugendstiljuwel Steinhof samt Parkanlage muss unzerstört erhalten bleiben !
  • Die Anlage muss in öffentlichem Eigentum bleiben und weiter sozialen Aufgaben dienen !
  • Keine neuen Verkehrserreger im Nahbereich des Wienerwaldes !
  • Seriöse, transparente Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die weitere Nutzung des Areals !

Die Politik ist aufgefordert eine Entscheidung zu treffen, wie sich das Gesamtareal entwickeln soll, welchen Zielen es in Zukunft dienen soll, ob Funktionen, denen es derzeit dient, in Zukunft weiter erfüllt werden sollen und wenn ja, wo dies geschehen soll.

Erst wenn diese Frage beantwortet ist, kann ein Konzept für die Anlage erstellt werden und im Rahmen eines solchen Konzeptes kann über Umnutzung von Gebäuden , und über Gestaltungsfragen diskutiert werden.

Die von der BI im Namen der Bevölkerung eingebrachten und von der Expertenkommission bestätigten Forderungen (Punkte 1 bis sind unstrittig und sind zügig umzusetzen.


über den Autor

http://www.ci.or.at/videosclubinternational.html



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