Bürgerinitiative „Steinhof als Gemeingut erhalten und gestalten“

„Für die Ärmsten das Schönste“, dieses Motto des Erbauers,
sollte auch weiterhin Maßstab für die Zukunft des
Otto Wagner Spitals am Steinhof sein.

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Flächenwidmung Steinhof OWS

veröffentlicht am 23. Februar 2020 | von Bürgerinitiative Steinhof

Stellungnahme zum neuen Flächenwidmungsplan

Am 20.2.20 ist die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum neuen FWP/BP abgelaufen.
Wenn Ihr geschriebebn habt, isteressiert uns die Stellungnahme. Bitte schickt den Text an Steinhof@gmx.at.
Hier unsere an die MA21 übermittelte Stellungnahme:
An die
MA 21
Rathausstraße 14-16 Zi 517
1010 Wien
Betrifft: Stellungnahme zu Planentwurf 8139, Otto Wagner Spital
Das Otto Wagner Spital ist das größte Denkmals des Jugendstils, des Architekten Otto Wagner. Ein Denkmal einer sozialen Haltung gegenüber Kranken.
Der vorliegende Planentwurf ist die Grundlage für die in den Hauptteilen unzerstörte Erhaltung der Anlage. Er ist das Ergebnis eines anfänglichen Kampfes aber letztlich Zusammenspiels von politischen Institutionen, Verwaltung und Bürgerinitiaitven. BürgerInnenprotest wurde ernst genommen, ein Mediationsverfahrens wurde eingeleitet, externe Expertenmeinungen wurden eingeholt. Das Ergebnis stellte die Stadt vor die schwierige und schwer zu akzeptierende Aufgabe eine weit fortgeschrittene Planung zu revidieren. Unser Dank gilt allen, die in den vergangenen Jahren konsequent und gegen so manchen Widerstand daran gearbeitet haben und allen, die sich nun bemühen nach Auszug des Spitals einen lebendigen Stadtteil zu entwickeln. Wir hoffen, dass es gelingt, als ersten Schritt die Central European University an diesem Standort anzusiedeln und dass weitere dem Mediationsergebnis entsprechende Nutzer und Nutzungen folgen werden.
Im Hauptteil der Anlage sind (im Gegensatz zum Wirtschaftsteil – siehe später) keine flächigen Baulandwidmungen mehr vorgesehen sondern es werden nur noch die bestehenden Pavillons als Bauflächen gewidmet. Das findet unsere volle Zustimmung.
An den Rückseiten der Gebäude werden Ergänzungen wie Lifte, Nottreppen, … ermöglicht. Diese Erweiterungsmöglichkeiten fallen je nach Pavillon unterschiedllich großzügig aus, ohne dass im Erläuterungsbericht eine Erklärung dafür geboten wird. Um das historische Erscheinungsbild zu wahren, sollten die Erweiterungen prozentmäßig beschränkt werden.
Außerdem: Der Denkmalschutz verpflichtet nicht zur Erhaltung der Gebäude. Ein wirtschaftlicher Anreiz zur Erhaltung besteht, wenn im Neubaufall nicht mehr sondern weniger gebaut werden darf. Die Anzahl der Geschoße entsprechend dem Bestand zu beschränken und die historischen Flachdächer ohne Dachaufbauten als besondere Bestimmungen festzulegen wäre sinnvoll und würde einen auch wirtschaftlich bedingten „Denkmalschutz“ darstellen.
Im Osten der Anlage, im sog. Wirtschaftsteil baut die gemeindeeigene Wohnbaugesellschaft GESIBA moderne Wohngebäude neben historischen denkmalgeschützten Gebäuden und zwischen Therapieeinrichtungen. Dieser Fehler darf nicht im Bereich der Gärtnerei fortgesetzt werden.
Die Fläche der Gärtnerei (incl. Gärtnerwohnhaus und Lagergebäude) wird zwar als Parkschutzgebiet gewidmet, allerdings mit dem Zusatz, dass die Fläche zu 40 % mit 14 m hohen Wohngebäuden verbaut werden darf. Die Stadt ermöglicht eine hohe bauliche Ausnutzung der Flächen und verzichtet völlig, auf die Gestaltung der Gebäude Einfluss zu nehmen. Die Ergebnisse solcher planerischen Freiheiten innerhalb einer denkmalgeschützten Anlage haben zur Gründung unserer Initiative geführt. Der Fehler wurde erkannt und gleichartige vollflächige Baulandwidmungen wurden aus allen anderen Teilen der Anlage eliminiert – nur hier nicht.
Das Argument, das seien Reserveflächen für eventuell nötige Nutzungen, die in den historischen Pavillons nicht zu realisieren seien, ist insofern unrichtig, als diese Reserveflächen bereits im Zuge der „Entwicklungsplanung“ definiert wurden – sie werden von der GESIBA gerade mit Wohnungen verbaut. Neuausweisung von „Reserveflächen“ würde dieser stückweisen widmungswidrigen Aneignung Vorschub leisten.
Auch der nordöstlich gelegene Bereich des Wirtschaftsareals ist Teil der historischen Anlage, die nicht als billiges Bauland für Neubauten ausgeschlachtet werden sollte. Vorhandene Baukörper sollten daher , wie in der übrigen Anlage, mit Baulinien umrandet und in ihrer Höhe und Geschoßanzahl gemäß dem Bestand festgelegt werden. Die Schutzzone sollte um die Bereiche der Fleischerei und der Gärtnerei mit Glashaus und Gärtnerwohnhaus erweitert werden.
Das am nördlichen Ende dieses Bereichs erhöht gelegene Lagergebäude wurde aus gutem Grund ebenerdig und in den Hang hinein gebaut und stellt so eine sehr diskrete Ergänzung des historischen Bestandes dar. Auch hier könnte lt Plan ein 14 m hohes Gebäude errichtet werden, das durch die erhöhte Lage des Grundstücks besonders prominent in Erscheinung treten würde. Auf eine solche Konkurrenz zur Architektur Otto Wagners sollte verzichtet werden.
Am Handel Schmid Weg, der ein Fußweg ist, ist die Widmung „Gemischtes Baugebiet, Geschäftsviertel“ vorgesehen. Die Erschließung könnte nur durch die historische Anlage hindurch erfolgen oder oder durch Befahrbarmachen des letzten Abschittes der Reizenpfenniggasse und des Hansel Schmid Weges. Geschäftsviertelwidmungen sollten nicht neuen Straßenausbau notwendig machen sondern nur an Haltepunkten des öffenltichen Verkehrs vorgesehen werden. Diese Widmung sollte daher unterbleiben.
Auch die Möglichkeit zur Errichtung einer unterirdischen Tiefgarage im Gelände widerspricht Beteuerungen den Autoverkehr reduzieren zu wollen. Stattdessen sollte über eine innere öffentliche Verkehrserschießung des weitläufigen Geländes und bessere öffentliche Verbindungen zu den beiden Endstellen von U3 und U4 nachgedacht werden, um Autoverkehr zu vermeiden und Garagenbauten überflüssig zu machen.
Die Widmung öffentlicher Wege durch die Anlage ist unverständlich, wenn es ernst gemeint ist, dass die Anlage grundsätzlich öffentlich zugänglich bleiben soll und keine Einfriedungen errichtet werden dürfen. Allerdings wäre die Widmung weiterer Zugängein Fortsetzung von Fußwegen aus der Umgebung sinnvoll, da die Anlage ja keine geschlossene Anstalt mehr ist.
Z.B. an folgenden Punkten Plan:
Punkt 1, als Zugang von Ottakring, Johann Staud Straße,
Zwischen Punkt 10 und 11, als Zugang vom Dehnepark her,
nördlich von Punkt 14, wo ein die Kleingartenanlage durchquerender Weg an der Mauer endet.
DI Wolfgang Veit und Christine Muchsel für den Verein
„Steinhof als Gemeingut erhalten und gestalten“


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